Minderjährige im FÖJ
Das FÖJ ist ein Angebot für junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und noch keine 27 Jahre alt sind. Erfreulicheweise bewerben sich daher jedes Jahr auch Absolventen von Haupt- und Realschulen im Alter von zumeist 16 Jahren.
Ob 16, 18 oder 23 - wer sich für ein FÖJ bewirbt, tut dies in der Regel aus Interesse an ökologischen Fragen, aus Lust auf neue Erfahrungen und aus dem Wunsch heraus, sich sinnvoll einzubringen. Nach langen Jahren Erfahrung ist das FÖJ-Team davon überzeugt, dass z. B. Pflichtbewusstsein bei der Versorgung von Tieren, Talent im Umgang mit Kindern oder handwerkliches Geschick weder an ein Mindestalter noch an Schulabschlüsse gebunden sind. Deshalb soll die Vergabe eines FÖJ-Platzes stets aufgrund der Eignung für die jeweiligen Aufgaben sowie der persönlichen Motivation geschehen. Aber natürlich gibt es bei der Besetzung eines FÖJ-Platzes mit einer/-m minderjährigen Freiwilligen einige Punkte zu beachten.
Zum Beispiel ...
- ... muss der FÖJ-Vertrag [94 KB] in diesem Falle für den/die Teilnehmer/-in von einem/einer Erziehungsberichtigten unterschrieben werden.
- ... ist von einem/einer Erziehungsberechtigten eine Erklärung zur Aufsichtspflicht zu unterzeichen, die der Absicherung der Betreuungspersonen auf der Einsatzstelle wie auch während der Seminare dient.
- ... müssen der/die Minderjährige und ein/eine Erziehungsberechtigte/r mit Unterschrift die Anerkennung der Verhaltensregeln gemäß dem Jugendschutzgesetz bestätigen.
- ... gelten gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einige arbeitsrechtliche Besonderheiten, insbesondere bzgl. Arbeitszeiten und Urlaub.
Hier die entsprechenden Dokumente:
- Erklärung zur Aufsichtspflicht und Anerkennung der Verhaltensregeln für unter 16-Jährige [200 KB]
- Erklärung zur Aufsichtspflicht und Anerkennung der Verhaltensregeln für unter 18-Jährige [314 KB]